Hiermit melde ich o.g. Hund(e) zur Zuchtschau an.
Jeder teilnehmende Hund muss wirksam gegen Tollwut schutzgeimpft sein
(Impfausweis mitnehmen).
Mit der Anmeldung erklärt der Aussteller, die Zuchtschau-Bestimmungen
des VDH und DCC zu kennen und diese zu beachten.
Tollwutschutzimpfung
Die Hunde, die zu einer Veranstaltung (Ausstellung) gebracht werden,
müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung
gegen Tollwut geimpft worden sein. (Impfausweis/EU-Heimtierpass mitbringen)
Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig.
Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll,
muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw.
im EU-Heimtierpass im Feld „Gültig bis“ nachgewiesen
werden. Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit
der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt
die sogenannte 3-Wochen-Frist.
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